1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich, Abwehrklausel, Form, Personenmehrheit als Kunden
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CarLT GmbH mit Sitz in 10435 Berlin („CarLT“) und ihren Vertragspartnern (jeweils der „Kunde“), die von CarLT zu erbringende entgeltliche Leistungen zum Gegenstand haben (die „Leistungen“). Dabei ist unerheblich, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.v § 13 BGB (der „Verbraucher“) oder um einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB (der „Unternehmer“) handelt. CarLT und der Kunde sind jeweils eine „Partei“ und zusammen auch die „Parteien“.
1.2 Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags mit dem Kunden gültige Fassung der AGB.
1.3 Den AGB von CarLT entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt CarLT nur insoweit an, als CarLT diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis findet stets Anwendung, also insbesondere auch dann, wenn CarLT in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunde (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CarLT maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt) sind schriftlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Sofern in diesen AGB als Formerfordernis die Schriftform verlangt wird, genügt bei rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe und Annahme von Angeboten die Textform im Sinne des § 126 b BGB (z.B. Fax, E-Mail, Messengerdienste, wie z.B. WhatsApp).
1.7 Schließen zwei oder mehr Kunden („Mehrere Kunden“) mit CarLT einen Kaskoschadenregulierungsvertrag (zur Definition siehe Ziffer) 2.1) werden diese trotz Personenmehrheit ab nachfolgender Ziffer 2 einheitlich als der „Kunde“ bezeichnet. Mehrere Kunden bevollmächtigen sich wechselseitig zur Entgegennahme von Erklärungen von CarLT sowie zur Abgabe eigener Erklärungen an CarLT. Diese Bevollmächtigung gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen und für Preisanpassungen durch CarLT, nicht aber für die Abgabe von Kündigungserklärungen oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Mehrere Kunden haften für alle Pflichten aus dem mit CarLT geschlossenen Kaskoschadenregulierungsvertrag als Gesamtschuldner.
2. Vertragsschluss, Informationspflichten
2.1 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, insbesondere auch Art und Umfang der von CarLT zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus dem von ihnen über die Erbringung von Leistungen im Sinne von Ziffer 3 abgeschlossenen Vertrag (der „Kaskoschadenregulierungsvertrag“). Bestandteil dieses Kaskoschadenregulierungsvertrages sind diese AGB und die gegebenenfalls weiteren im Kaskoschadenregulierungsvertrag als Vertragsbestandteil vereinbarten Dokumente.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich durch Abgabe eines verbindlichen Angebots des Kunden in Form der Unterzeichnung eines dem Kunden zur Verfügung gestellten Formulars zur Beauftragung von CarLT und die Annahme dieses Angebots durch CarLT. Hinsichtlich der Annahme des Angebots durch CarlT verzichtet der Kunde auf den Zugang der Annahmeerklärung, § 151 BGB.
2.3 Sofern das Angebot gem. Ziffer 2.2 nicht vom Kunden selbst abgegeben wird, sondern von einem Dritten im Namen des Kunden, hat dieser Dritte bei Abgabe des Angebots zu versichern, dass er zum Abschluss eines Vertrages mit dem in diesen AGB dargelegten Inhalt im Namen des Kunden bevollmächtigt ist. Auf Verlangen von CarLT hat der für den Kunden handelnde Dritte eine auf ihn lautende Vollmacht des Kunden in Textform vorzulegen.
3. Vertragsgegenstand, Leistungen und Bevollmächtigung von CarLT
3.1 Die von CarLT auf der Grundlage des Kaskoschadenregulierungsvertrages zu erbringenden Leistungen umfassen die versicherungsrechtliche Abwicklung und Abrechnung der versicherten Fahrzeugschäden gegenüber dem Kaskoversicherer des Kunden, insbesondere einschließlich der Geltendmachung und außergerichtlichen Durchsetzung der Forderungen des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung gegen den Kaskoversicherer.
3.2 Um CarLT die Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen zu ermöglichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen CarLT, dem Kaskoversicherer, der Reparaturwerkstatt und einem ggf. zu beauftragenden Kooperationsanwalt erforderlich. CarLT ist deshalb berechtigt, sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowohl dem Kaskoversicherer, der Reparaturwerkstatt und dem ggf. beauftragten Kooperationsanwalt zur Verfügung zu stellen.
3.3 Für die Erbringung der von CarLT geschuldeten Leistungen erteilt der Kunde CarLT mit Vertragsschluss eine Vollmacht im erforderlichen Umfang. Danach ist CarLT insbesondere bevollmächtigt, zur außergerichtlichen Durchsetzung der Forderungen des Kunden einen Rechtsanwalt im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen (der „Kooperationsanwalt“), außergerichtliche Verhandlungen aller Art im Namen des Kunden zu führen und Vergleiche für den Kunden zur Vermeidung eines Rechtsstreits abzuschließen. Letzteres beinhaltet insbesondere auch die Einholung des Einverständnisses der Reparaturwerkstatt zum Verzicht auf weitergehende Forderungen gegen den Kunden. Die Beauftragung eines Kooperationsanwalts mit der außergerichtlichen Durchsetzung der Forderungen des Kunden und der Abschluss von Vergleichen durch CarLT bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
3.4 CarLT bleibt es vorbehalten, im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Vollmacht zu Nachweiszwecken für die Beauftragung des Kooperationsanwalts vom Kunden anzufordern. Der Kunde hat dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
4. Kooperationsanwalt, Kosten der Beauftragung
4.1 Gelingt die außergerichtliche Durchsetzung der Forderungen des Kunden weder durch CarLT noch durch den von CarLT beauftragten Kooperationsanwalt, müssen die Forderungen des Kunden gegen den Kaskoversicherer mit gerichtlicher Unterstützung im Namen und auf Rechnung des Kunden durchgesetzt werden. Hierfür ist eine gesonderte Beauftragung und Bevollmächtigung des Kooperationsanwalts durch den Kunden erforderlich.
4.2 Befindet sich der Kaskoversicherer mit der Regulierung des Kaskoschadens im Verzug, entsteht dem Kunden durch die Beauftragung des Kooperationsanwalt ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Kaskoversicherer in Höhe der dem Kooperationsanwalt für seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehenden Gebühren einschließlich der hierauf zu entrichtenden Umsatzsteuer (der „Schadensersatzanspruch“). Der Kunde tritt diesen Schadensersatzanspruch an CarLT ab, welche die Abtretung annimmt. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung, § 151 BGB. Im Umfang des abgetretenen Schadensersatzanspruches stellt CarLT den Kunden von den Rechtsanwaltskosten frei. Davon unabhängig bleibt der Kunde berechtigt und verpflichtet, die Forderungen gegen den Kaskoversicherer geltend zu machen.
4.3 Die Verpflichtung von CarLT zur Freistellung von Rechtsanwaltskosten gemäß vorstehender Ziffer 4.2 besteht nicht, wenn (i) der Kaskoversicherer sich mit der Regulierung der versicherten Fahrzeugschäden nicht im Verzug befindet und deshalb kein an CarLT abtretbarer Schadensersatzanspruch besteht oder (ii) der Kunde seinen Pflichten gemäß 6 nicht nachkommt. In diesen Fällen hat der Kunde die Kosten der Beauftragung der Kooperationsanwälte selbst zu tragen.
5. Vergütung, Abrechnung und Gebühren
5.1 Für die Leistungen von CarLT schuldet der Kunde CarLT eine Vergütung in Form einer einmaligen Fallpauschale. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach der im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaskoschadenregulierungsvertrages mit dem Kunden geltenden Preisliste von CarLT. Die Bezahlung der geschuldeten Vergütung an CarLT erfolgt durch die Reparaturwerkstatt für den Kunden.
5.2 Wird später festgestellt, dass ein für den Kunden handelnder Dritter nicht gem. Ziffer 2.3 bevollmächtigt war und wird der abgeschlossene Kaskoschadenregulierungsvertrag vom Kunden nicht genehmigt, so hat der für den Kunden handelnde Dritte die Vergütung nach 5.1 zu bezahlen.
5.3 Erfolgte Zahlungen des Kaskoversicherers werden von CarLT oder im Falle der Beauftragung eines Kooperationsanwalts von diesem mit der Reparaturwerkstatt abgerechnet.
5.4 Sofern eine Direktzahlung des Kunden an die Reparaturwerkstatt erfolgt ist, werden eingehende Zahlungen des Kaskoversicherers bis zur Höhe der geleisteten Direktzahlung an den Kunden weitergeleitet. Voraussetzung für die Weiterleitung der Zahlungen des Kaskoversicherers ist die Vorlage eines Nachweises oder eine Zahlungseingangsbestätigung durch die Reparaturwerkstatt. Die Weiterleitung von Zahlungen des Kaskoversicherers erfolgt auf ein vom Kunden benanntes Bankkonto.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Die Kommunikation zwischen dem Kunden, CarLT und einem etwaig beauftragten Kooperationsanwalt erfolgt hauptsächlich per E-Mail. Zu diesem Zweck hat der Kunde gegenüber CarLT eine valide E-Mail-Adresse anzugeben. Der Kunde erklärt sich mit einer Kommunikation mittels E-Mail zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich einverstanden.
6.2 Sollte der Kunde keine E-Mail-Adresse angeben, gilt die anwaltliche Informationspflicht über den Sachstand und ausgetauschte Schriftstücke gemäß § 11 BORA, § 666 BGB als abbedungen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, CarLT sowie den Kooperationsanwälten sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere – Fahrzeugschein; – Informationen und Angaben zum Kaskoversicherer; – Versicherungsscheinnummer und/oder Schadennummer; – Wildunfallbescheinigung; – sonstige dem Kunden bekannte Umstände, die bei objektiver Betrachtung für CarLT für die Erbringung der jeweils angefragten Leistung relevant sein könnten vollständig und in geeigneter und lesbarer Form unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung der von CarLT angeforderten Informationen hat nach bestem Wissen des Kunden zu erfolgen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, CarLT unverzüglich zu informieren, wenn er von seinem Kaskoversicherer Zahlungen erhält und/oder dieser sich mit ihm in Verbindung setzt. Auf Verlangen von CarLT hat der Kunde bei ihm eingegangene Zahlungen durch Kontoauszüge nachzuweisen und Kopien von Mitteilungen Kaskoversicherers an CarLT zu übersenden.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich ferner, einem etwaig von CarLT beauftragten Kooperationsanwalt alle von diesem angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
6.6 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er vor Beauftragung von CarLT keine anderweitige Verfügung über Forderungen gegen seinen Kaskoversicherer getroffen hat und keinen Dritten mit der versicherungsrechtlichen Abwicklung und Abrechnung der versicherten Fahrzeugschäden beauftragt hat. Für die Dauer der Beauftragung von CarLT ist der Kunde nicht befugt Dritte, andere Rechtsdienstleister oder Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in der Angelegenheit, die der Beauftragung von CarLT zugrunde liegt, zu beauftragen oder eigenständige gerichtliche Schritte zu unternehmen oder anderweitig über die Forderungen gegen seinen Kaskoversicherer zu verfügen, insbesondere diese abzutreten.
6.7 Die Beauftragung von CarLT oder des Kooperationsanwalts hat keinen Einfluss auf den zwischen dem Kunden und der Reparaturwerkstatt abgeschlossenen Vertrag, insbesondere die Verpflichtung des Kunden zur Begleichung der Reparaturrechnung, oder auf die Verpflichtung zur Begleichung anderer – ggf. auch bei Dritten – in Anspruch genommener Leistungen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag zahlt der Kunde direkt an die Reparaturwerkstatt. Wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, leistet er die Umsatzsteuerbeträge direkt an die Reparaturwerkstatt.
7. Haftung von CarLT, Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss, Verjährungsbegrenzung
7.1 CarLT haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von CarLT, oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CarLT beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von CarLT für Schäden ausgeschlossen.
7.2 Ausnahmen von den Haftungsausschlüssen und Beschränkungen Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziffer 7.1 gelten nicht
7.2.1 bei der Verletzung wesentlicher oder typischer Vertragspflichten (sogenannte „Kardinalpflichten“) von CarLT. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf;
7.2.2 bei der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CarLT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe beruhen;
7.2.3 eine Haftung nach dem Gesetz zwingend vorgesehen ist. In den vorstehenden Fällen haftet CarLT nach den gesetzlichen Bestimmungen nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in Ziffer 8.3.
7.3 Sofern und soweit CarLT nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet, ist die Haftung von CarLT auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.4 Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in zwölf Monaten ab ihrem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Für Schadensersatzansprüche des Kunden, für die CarLT aufgrund der Ausnahmen gemäß Ziffer 8.2 nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Kaskoschadenregulierungsvertrag zwischen CarLT und dem Kunden endet bei erfolgreicher Regulierung des Kaskoschadens oder bei Abgabe der Sache an den beauftragten Kooperationsanwalt. Die Möglichkeit der Kündigung des Kaskoschadenregulierungsvertrags bleibt davon unberührt.
8.2 Die Parteien können jederzeit bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes den Kaskoschadenregulierungsvertrag kündigen. Insbesondere stellt die schuldhafte Verletzung einer mit diesem Kaskoschadenregulierungsvertrag begründeten Pflicht einen Kündigungsgrund im Sinne von Ziffer 8.2 Satz 1 dar.
9. Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, darunter teilweise auch personenbezogene Daten, wie z.B. Kontaktadressen, E-Mailadressen, Anschriften von CarLT unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Artikel 6 Abs. 1, 1b, Datenschutzgrundverordnung) verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und Verarbeitung ist der Kunde einverstanden. Eine detaillierte Information über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung erhält der Kunde bei Abschluss des Kaskoschadenregulierungsvertrages.
10. Widerrufsrecht des Kunden
10.1 Soweit dieser Kaskoschadenregulierungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde (§ 312c BGB) und es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gem. § 13 BGB handelt, ist der Kunde berechtigt, diesen Kaskoschadenregulierungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 Abs.1, 312g Abs.1, 355 BGB zu widerrufen. Gesetzliche Ausschlüsse des Widerrufsrechts, insbesondere gem. § 312g Abs.2 BGB bleiben unberührt.
10.2 Der Kunde wird über das ihm zustehende Widerrufsrecht gemäß der als Anlage 10.2 beigefügten Widerrufsbelehrung informiert.
10.3 Zur Erklärung des Widerrufs kann der Kunde das als Anlage 10.3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
11.1 Für Kunden, die Kaufleute sind und in dieser Eigenschaft einen Kaskoschadenregulierungsvertrag mit CarLT abschließen, gilt folgendes: Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von CarLT in 10435 Berlin. In allen Fällen ist CarLT jedoch gleichermaßen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder einer vorherigen Individualabrede zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt
11.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen CarLT und dem Kunden sowie für die Beurteilung dieser AGB gilt ausschließlich das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen CarLT und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anlage 10.2: Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der CarLT GmbH, Knaackstraße 84, 10435 Berlin, erreichbar per Telefon unter +49 30 44351948-00 , oder der E-Mail-Adresse schaden@kaskoscout.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 10.3: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
CarLT GmbH
Knaackstraße 84
10435 Berlin
schaden@kaskoscout.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung __________________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) __________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Datum:____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s):______________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)